Europäisches Vermögensregister – das Ende der finanziellen Privatsphäre

Mit dem EU-Vermögensregister wird das Ende der Privatsphäre von Bürgern der Europäischen Union eingeläutet werden. Das Regelwerk sollte eigentlich ein Werkzeug im Kampf gegen nationale und grenzüberschreitende Kriminalität werden, aber letzten Endes wird es nun zu einem perfiden Kontrollinstrument dass die Finanzinstitutionen der einzelnen Mitgliedsländer schon lange fordern.

Es dient vor allem zukünftig dazu den finanziellen Status eines jeden EU Bürgers genau zu ermitteln, um dann mittels speziellen Vermögenssteuern noch mehr Geld in die Kassen der verschuldeten Regierungen zu spülen

In Brüssel herrscht Einigkeit darüber, dass ein solches Register kommen muss, hier sollen dazu befugte Stellen Auskünfte einholen und auch Daten hinterlegen können. Den wirklichen Reichtum eines EU-Bürgers kann man dann nicht mehr nur an der Art seines Haueses oder Autos schätzen, sondern per Knopfdruck – theoretisch – abrufen.

Die Mitglieder des Human Investor „Think Tanks“ sind sich sicher, dass ein großer Teil von Vermögenswerten innerhalb der EU zwar zulässig erworben und auch versteuert ist, eine Zusammenführung der Daten und damit eine eine Überprüfbarkeit der Leistungsfähigkeit eines jeden Steuerzahlers aber bisher nicht gegeben ist.

Eine allegemine Vermögensregister ist bereits auf dem Weg

Der am 16. Juli 2021 durch einen Beschluss der Politikzentrale der EU in Brüssel eröffnete Prozess hin zu einem verlässlichen und leistungsfähigen Vermögensregister ist ein politischer Vorgang, mit dem die EU Einigkeit in der Aufstellung gegenüber den als vermögend geltenden Menschen dokumentieren will. Und dies um deren Wohlstand gemeinsam zu bemessen und versteuern zu können.

Human Investor: Der Kampf gegen echte Schwarzgeld und Finanzpiraterie (zum Beispiel das Gebahren internationaler Konzerne) sollte wohl an anderen Stellen geführt werden. Für uns ist das EU-Finanzregister eher ein Werkzeug für den Umgang mit dem „Durchschnittsbürger“, dem sehr viele Tore zur Wahrung seiner Diskretion bisher nicht offen standen. Konzentriert man die Ziele des Vermögensregisters also darauf, dann kann es durch aus funktionieren, eben um so zum Preis eines zusätzlichen Geldflusses einige ansonsten brave Steuerzahler zu kriminalisieren.

So stapelt denn auch Kommissionspräsidentin von der Leyen eher untypisch tief: Für sie ist das Register nur die Ausgangsbasis für kommende Initiativen der EU für eine einheitliche Rechtsgrundlage, gemeinsame Instrumente und vor allem ein gemeinsames Vorgehen der EU-Länder gegen die Abwanderung von Vermögen über die EU-Grenzen in Staaten, die noch heute gute Möglichkeiten bieten, privates Vermögen vor dem Zugriff des Fiskus im Entstehungsland zu verbergen.

Vermögende in Deutschland müssen nur bei Vermögen innerhalb der EU nicht in Panik geraten: Das im Februar 2023 mit drei Gesetzentwürfen in die parlamentarische Diskussion eingetretene Initiative wird nämlich vorerst ausschließlich auf EU-Ebene durchzusetzen sein, wobei wie üblich wohl Deutschland Vorreiter werden wird.

Der „Think Thank“ von Human Invest sieht hierbei die hauptsächlich eGefahr in der Besteuerbarkeit eines definitiven Gesamtvermögens und in der dann geschaffenen Möglichkeit, Vermögen zu klassifizieren.“ So könnte es beisspielsweise auch möglich werden für spezielle Güter (z. B. Luxuswaren wie Schmuck, Uhren, oder teuere Möbel), jedoch auch für speziell umweltbelastendes Vermögen (Motorräder, Oldtimer) besonders hohe Steuern zu erheben.

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Finanzierung anstehender Lasten

Dies kann insbesondere vor dem Hintergrund von Diskussionen um eine einheitliche Vermögenssteuer oder Lastenausgleiche wichtig werden. Aktuell sieht man die Kosten der nach Europa strömenden Flüchtlinge sowie die Folgen des Klimawandels in den südlichen EU-Staaten. Der Grund liegt wohl darin, dass eine funktionierende EU die entstehenden Lasten gemeinsam schultern will und das muss eben finanziert werden!“

Ob eine geplanter Regelungsrahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche oder Manipulationen auf dem Finanzmarkt überhaupt wünschenswert ist, also inwieweit eine Vermögensauskunft per Knopfdruck sinnvoll ist, kommt letzten Endes auf die Blickrichtung an. Einen so starker Eingriff in die Privatsphäre eines jeden Einzelnen ist dieses jedoch nach Meinung von Human Investor nicht wert.

Laut unseren Analysten ist es eine überzogene Maßnahme und stellt selbst die Ausspitzelung der Menschen in totalitären Staaten weit in den Schatten. So sollten „Vermögende“ zumindest darauf vorbereitet sein, gewünschte Daten auch passend liefern zu können und dies idealerweise schon jetzt mit ihren Finanzberatern absprechen. Wobei als „vermögend“, besonders in Deutschland schon der gilt, der keine staatlichen Unterszützungsleistungen in Anspruch nimmt.

Unsere Analysten bezweifeln, dass das Register und die im Umfeld zu schaffenden Institutionen zu vollem Durchgriff auf alle Vermögenswerte befähigt sein werden. Das wird ein Prozess sein, der die Dokumentation realistischer Vermögenswerte nicht von Anfang an komplett auf den Kopf stellen und den gläsernen „Vermögenden“ nicht von heute auf morgen erschaffen wird.

Viel Arbeit für die AMLA (Anti-money-laundering authority)

Trotz alledem wird die Behörde „AMLA“ ihrem Ziel der Geldwäscheverhinderung auch dadurch näherkommen, dass jegliche Vermögen aufgespürt werden, ob schmutzig, gewaschen oder in welchem Zustand auch immer. Der Umfang der Möglichkeiten, Vermögen in einem bislang nach fast zulässigen Grenzbereich zu verschleiern, wird dadurch in Zukunft erschwert werden.

Besonders aber auch im Kryptobereich, also in den bisher unbesteuerten digitalen Währungen, sehen die Staaten noch eine große Einkommensmöglichkeit. Denn hier explodieren gerade die Umsatzzahlen und das Feld ist bisher kaum reguliert. Die echte klassische Schwarzgeldbekämpfung wird deshalb sicherlich nur einen kleineren Teil des Regelungsbedarfes der AMLA ausmachen. Große Erfolgsgeschichten wird deshalb die AMLA sicher nur digital und online schreiben!

Demnach wird das Vermögensregister auch das „Online-Vermögen“ kartieren, hier insbesondere Investitionen in den Markt, Gewinnabschöpfungen und Abschreibungsmöglichkeiten.

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Auch vorhandene Vermögensgegenstände im Wert von mehr als 20.000 Euro sollen verpflichtend ins Register einfließen. Wer also einen alten Gebrauchtwagen oder 2 Fahrräder hat, braucht dies nicht zu melden, sondern erst wenn er ein „anständiges“ Fahrzeug besitzt.

So werden viele der bisher unbeachteten Vermögenswerte meldepflichtig

Ausländischer Immobilien- oder Fahrzeugbesitz besitz muss selbstvetständlich ebenfalls gemeldet werden. Ob und in welcher Höhe sich daraus eine neue Besteuerung ergibt, ist derzeit noch nicht absehbar, das hängt auch von den Auslegungsbestimmungen der neuen Rechtsnormen ab und z.B. davon, wie oft und wie detailliert das Vermögensregister aktualisiert werden muss und ob Gewinne und Verluste z.B. aus der Wertentwicklung von Immobilien hier einfließen und von den Steuerbehörden abgerufen werden können.

Unterm Strich: Das dauert alles noch ein wenig und keiner weiß etwas Genaues

Jedoch sollte man bereits Vorsorge treffen. Besonders bei Geldvermögen sollte, zumindest in Teilen, ins sichere nichteuropäische Ausland transferiert werden. Dies besonders zu Intituionen wie Human Invest, wo die Renditen auf Fstgeldkonten bedeutend höher sind, jedoch vor allem Diskretion, Vertraulichkeit und ein absoluter Persönlichkeitsschutz gewährleistet wird. Thema ist hierbei, ein nahezu kostenloses Auslands Sicherungskonto schon heute einzurichten.

Erfahren Sie hier mehr über die Diskretion bei Human Invest.

Operativ solle der Kampf gegen die Geldwäsche auf Basis der neuen Verordnungen ab 2024 im neuen Rahmen agieren können. Dass die Kritik daran aktuell vornehmlich von Seiten der Vermögenden und deren Interessenvertretungen kommt, ist klar. Doch auch den durchschnittlichen Bürger sollte das Thema schon heute interessieren, besonders aber die etwas Vermögenderen, so auch Erben von Vermögen, Erblasser, family offices oder familiengeführte Unternehmen.

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