Sind Geldanlagen in der Schweiz noch sicher?

Am 28. Februar 2022 beschloss der Schweizerische Bundesrat trotz größter Bedenken betreffend der schweizerischen Neutralität, die Sanktionspakete der EU gegen Russalnd zu übernehmen. Dies bertraf rückwirkend die Sanktionen von 2014 (Annektion der Krim), sowie die neuen Sanktionspakete vom 23. und 25. Februar 2022. Der Angriff von Russland auf die Ukraine sei „völkerrechtlich“ jedoch auch „moralisch“ nicht hinzunehmen, begründete der Bundespräsident Ignazio Cassis diesen in diesem Umfang einmaligen Schritt und resümierte: „Einem Aggressor in die Hände zu spielen, ist nicht neutral“.

Doch ist das wirklich so? Treffen die Schweizer Sanktionen denn die Verantwortlichen und Verursacher des Krieges, namentlich die russische Regierung mit ihrem Präsidenten? Oder richten sie sich vor allem gegen das russische Volk und seine meist völlig kriegsunabhängige Wirtschaft? Firmen, Geschäftsleute, Bürger und Konsumenten die mit der Schweiz bisher fairen Handel trieben. Sowie auch Menschen die den Schweizer Finanzunternehmen ihr privates Kapital anvertrauten, in der Hoffnung es würde dort sicher verwaltet und vor dem Zugriff Dritter geschützt werden? Dies war, wie sich jetzt herausstellte, ein furchtbarer Irrglaube.

Bis dahin hatte die Schweiz seit 2014 keine Sanktionen verfügt, sondern den sog. „Courant Normal“ gepflegt, das heißt lediglich eine Verhinderung von Umgehungsgeschäften. Langfristige Kapitaleinlagen waren deshalb davon nicht betroffen. Nicht davon betroffen waren auch die Lieferung von eigenen Produkten. So stieg die Ausfuhr von Käse nach Russland im Jahr 2014 um mehr als das Doppelte auf etwa 1200 Tonnen und verblieb bis 2016 auf diesem Niveau. Danach stieg der Käse-Export sogar bis auf 3118 Tonnen im Jahr 2020. Diese 30 Millionen Franken standen für rund 4 Prozent der weltweiten Exporte. Insgesamt waren 2020 aus der Schweiz landwirtschaftliche Produkte im Wert von 250 Millionen Franken nach Russland ausgeführt worden, das waren 2,5 Prozent der landwirtschaftlichen Gesamtausfuhr..

Am 24. März 2022 wurde dann bekannt, dass die Schweiz den Sanktionen der EU gegen Russland folgt. Gesperrt wurden die privaten Vermögenswerte von knapp 1.000 Russen und vielen russischen Unternehmen und Finanzgesellschaften. Bei den nun in der Schweiz gesperrten Geldern und Vermögenswerten handelte es sich mehrheitlich um Bankguthaben. Sie betrugen etwa 6 Milliarden Franken. Erwin Bollinger vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) erläuterte, dabei handle es sich um eine Momentaufnahme und es sei mit weiteren Meldungen betreffend der sonstigen Liegenschaften von Russen zu rechnen.

Dies bedeutet konkret, die Schweizer Regierung will nun auch auf diese privaten Liefenschaften in der Schweiz zugreifen. Besonders jenen, deren Inhaber auf einer sog. US/EU/NATO Sanktionsliste stehen. Um in dieser eingetragen zu werden gibt es kein Gerichtsurteil oder eine Anhörung. Auch keine Verteidigung oder Anfechtbarkeit ist vorgesehen.

Auf diesen Listen befinden sich deshalb Menschen, die sich in der Schweiz nicht das Geringste zuschulden kommen liesen. Russische Bürger gegen die weder in der Schweiz, Russland, noch in einem anderen Land eine Anklage oder gar ein internationaler Haftbefehl vorliegt. Es reicht wohl Russe und dabei wohlhabend zu sein. Es sind Menschen die der Schweiz niemals schadeten, sondern im Gegenteil in das Land zum Wohle aller Schweizer investierten. Von den entrichteten Steuern ganz zu schweigen. Man kann sich leicht ausrechnen, was dieser Bundespräsident Ignazio Cassis damit bezüglich der Reputation seines Landes nun angerichtet hat.

Die Human Invest Analysten bezeichnen dies als Staatswillkür. Zuzutrauen höchtens totalitären Staaten oder Ländern, die in einer Art „Aftergehorsam“ mit den USA und EU (NATO) verbunden sind, aber niemals der neutralen, liberaten und gerechten Schweiz. Dieses Verhalten war der Schweiz bisher nicht zuzutrauen gewesen, obwohl die Vorzeichen dass es einmal soweit kommen würde bereits vier Jahre zuvor deutlich sichtbar wurden. Bereits im September 2018 wurde das Bankgeheimnis in der EU und Schweiz abgeschafft. Dies wurde auch damals in einem Beitrag des Human Investor Blog angeprangert. Nun, Dritten Auskünfte über Vermögenswerte zu erteilen ist die eine Sache, Eigentum jedoch gleich zu konfizieren eine ganz andere.

Doch die Schweiz beschlagnahmt wie schon geschrieben nicht nur Kontoeinlagen, sondern auch Liegenschaften wie Immobilien und andere Wertgegenstände. So wird regierungsseitig verlautbart, bei Kunstwerken in diversen Tourismuskantonen sei der Wert nicht einfach zu schätzen. Als Beispiel gab Bern einen auf der Sanktionsliste stehenden Russen an. Pjotr Awen sei der Besitzer einer Ferienwohnung in einem luxuriösen Hotelkomplex in Gstaad in der sich auch wertvolle Kunsgegenstände befänden. Das Schweizer Fernsehen SRF berichtete von einer leerstehenden Villa eines gewissen Andrei Melnitschenkos in St. Moritz. Der Düngemittelproduzent Melnitschenko soll seinen Hauptwohnsitz und auch eine Firma in der Schweiz angemeldet haben. Doch wo liegt deren Verbrechen?

Bis zum 7. April sind rund 7,5 Milliarden Franken an russischen Geldern und Vermögenswerten in der Schweiz gesperrt worden. Damit habe die Schweiz nach Behördenangaben so viel Gelder gesperrt, wie kein anderes Land der Welt. Wie sich dieses Verhalten in Zukunft bei internationalen, auf Diskretion bedachten Kapitalanlegern auswirken wird, überlassen wir der Fantasie unserer Leser.

Human Invest registriert aber heute schon einen stetig steigenden Zustrom von Schweizer Kapital. Dieses wird auf asiatischen Human Invest Auslandskonten in der Kontenwährung Schweizer Franken bei guten Renditen absolut diskret verwaltet. Diese Möglichkeit der sicheren und diskreten Kapitalanlage steht auch allen anderen Anlegern jederzeit zur Verfügung.

Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Informationsseite zur besonderen Diskretion und Sicherheit bei Human Invest.

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