Das Bankgeheimnis wurde in der EU abgeschafft

Der Skandal über den fast niemand spricht:

Die Abschaffung des Bankgeheimnisses  wurde in der Politik überraschend wenig diskutiert und selbst die Finanzwelt äußerte sich nicht groß zu den neuen Regelungen. Eine Ausnahme bildete Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern, der schon auf die Bundestagsentscheidung im April mit Kritik reagierte: „Die Steuerbehörden dürfen künftig nach Gutdünken uneingeschränkt Kundendaten durchforsten (…) Das ist ein weiterer Schritt hin zum gläsernen Bürger.“

Dadurch, dass das Bankgeheimnis abgeschafft wurde müssen die Behörden in Zukunft keinerlei Rücksicht mehr auf ein Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunde nehmen.

Zudem dürfen die Kunden einfach übergangen werden, Finanzbehörden müssen nicht mehr zunächst Auskünfte beim Steuerpflichtigen anfragen, sondern können sich direkt an die Bank wenden.

Ganz allgemein können Bankkonten nun komplett vom Staat  überwacht werden.

Außerdem dürfen die Behörden nun auch alle Kontodaten sowie,  sämtliche Identitätsprüfungen der Banken für  die Steuererhebung mitverwenden. Bisher konnten  nur die Daten verwendet werden, die der Steuerzahler bei der Steuererklärung mit einsendet.

Hier zeigt sich der Kontrollzwang des Staates, sowie die Unterdrückung der Bürger in abscheulicher Weise. Trotzdem ist offensichtlich, dass die jetzt bestehenden Überprüfungsmöglichkeiten dem Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung völlig widersprechen, was es wiederum unverständlicher macht, dass die Opposition – vor allem Linke und Grüne – hier nicht stärker gegengesteuert hat.

Bankgeheimnis Europa und Schweiz 

Gerade das Schweizer Bankgeheimnis gewährte früher absolute Diskretion und einen hervorragenden Persönlichkeitsschutz. Es musste schon sehr viele passieren das es dort zu einem Vertrauensbruch kam. Aber auch in Österreich und Belgien konnte man durchaus von einem guten Bankgeheimnis sprechen.

Tatsächlich sind aber auch diese „Lücken“ bereits von der EU geschlossen worden. 2015 wurde international vereinbart, dass ab 2018 alle Kontodaten unter den Staaten einander mitgeteilt werden, darunter auch Namen, Adressen und Informationen zum Kontostand.

Und nicht nur in der EU, sondern nahezu weltweit. Dies wurde im OECD Bankdatenaustausch geregelt. Eine Liste der an diese Bespitzelung angeschlossener Länder finden Sie in unserem OECD Artikel.

Während dies bei normalen Girokonten noch einigermaßen hingenommen werden kann, sieht es bei Anlagekonten anders aus. Es geht nämlich  keinen Staat der Welt etwas an, wieviel Kapital seine Bürger besitzen.

Doch es gibt eine ganz einfache Abhilfe.

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